Verläng­erung der Steuerer­klärungs­fristen für 2019 sowie die Karenzzeit für Steuer­zinsen werden gesetzlich verlängert

Im Rahmen eines Änderungsgesetzes (siehe BT-Drucksache 19/25795) wird die regulär mit Ablauf des Monats Februar 2021 endende Steuererklärungsfrist nach § 149 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert, soweit im Einzelfall nicht eine Anordnung nach § 149 Abs. 4 AO ergangen ist.

Gleichzeitig wird die - regulär 15-monatige - zinsfreie Karenzzeit des § 233a Abs. 2 Satz 1 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen.


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