Gesetzliche Neuregelungen: Was ändert sich im Mai 2025?Die elektronische Patientenakte wird Alltag in der medizinischen Versorgung. Für Pass- und Ausweisdokumente müssen digitale Passbilder eingereicht werden. Ehepaare dürfen Doppelnamen tragen und Fremdstoffe im Biomüll werden so weit wie möglich reduziert. Elektronische Patientenakte ePA startet Die elektronische Patientenakte (ePA) ist im Versorgungs-Alltag angekommen: Ab 29. April können alle Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker die ePA nutzen. Vorausgegangen war eine erfolgreiche Testphase. Weitere Informationen zur elektronischen Patientenakte Ausweisdokumente per Post Ab dem 1. Mai 2025 können sich Bürgerinnen und Bürger ihre beantragten Ausweisdokumente gegen eine Gebühr von 15 ?Euro per Post nach Hause liefern lassen. In diesem Fall entfällt die persönliche Abholung in der Behörde. Voraussetzung für den Direktversand ist eine Meldeanschrift in Deutschland. Weitere Informationen zur Vereinfachung im Passwesen Passbilder müssen digital vorliegen Wenn neue Pass- und Ausweisdokumente beantragt werden, müssen die Passbilder digital eingereicht werden. Das gilt für Reisepässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und Reiseausweise des Ausländerrechts. Für diese Dokumente dürfen Papier-Passbilder nicht mehr von den Behörden angenommen werden. Bürgerbüros und Fotodienstleister bieten die digitale Fotoerstellung an. Wegen der umfangreichen Änderungen gilt bis zum 31. Juli 2025 eine Übergangsregelung. Weitere Informationen zum neuen Verfahren zur Ausweisbeantragung Mehr Freiheit bei der Wahl des Familiennamens Ehepaare können Doppelnamen führen, die aus beiden Familiennamen gebildet werden. Für gemeinsame Kinder wird dieser Doppelname dann zum Geburtsnamen. Eltern, die keinen gemeinsamen Ehenamen haben, denen aber gemeinsam die elterliche Sorge zusteht, können ihren Kindern einen Doppelnamen geben, der sich aus beiden Nachnamen der Eltern zusammensetzt. Weitere Informationen zum Namensrecht Keinen Kunststoff in den Bioabfall werfen In die Biotonne dürfen grundsätzlich nur Bioabfälle gelangen. Selbst biologisch abbaubare Kunststoffe, wie entsprechend gekennzeichnete Kaffeekapseln, dürfen höchstens zu einem Prozent im Biomüll entsorgt werden. Denn Kunststoffe machen heute den größten Teil der Fremdstoffe im Biomüll aus. Sie zersetzen sich zu Mikroplastik, verschmutzen die Bioabfälle und können schließlich über die daraus entstehende Komposterde in die Umwelt gelangen. Weitere Informationen zu Bioabfällen
(Mitteilung Bundesregierung online) |
Weitere News:
07.05.2025: FAQ zur Erwerbsminderungsrente
06.05.2025: Steuererklärung 2024: Umgang mit Belegen
28.04.2025: Krankenkassenboni dauerhaft steuerfrei
Alle News anzeigen