Krypto-Steuerreform 2027: Was im Referentenentwurf steht – und was nicht
15.09.2026
Alles, was folgt, steht unter diesem Vorbehalt: Es ist ein Entwurf. Definitionen, Stichtage und Übergangsregeln gehören erfahrungsgemäß zu den Punkten, die sich im Verfahren am stärksten verändern.
1. Der Kern: Bitcoin und Ether sollen in § 20 EStG wandern
2. Der Stichtag hängt am Kauf, nicht am Verkauf – wenn er so bleibt
3. Altbestand hieße nicht automatisch steuerfrei
4. Wer wahrscheinlich gewinnt, wer wahrscheinlich verliert
5. Staking und Lending könnten Kapitalerträge werden
6. Airdrops: Anschaffungskosten voraussichtlich null
7. Steuerabzug wohl erst ab 2028 – 2027 müsste selbst erklärt werden
8. Dokumentation könnte zur Geldfrage werden
9. Stablecoins: nicht alle wären ausgenommen
10. Verluste: voraussichtlich zwei getrennte Welten
Was jetzt sinnvoll ist
Zweitens: Alt- und Neubestand sowie Rewards sauber trennen.
Drittens: nichts überstürzen. Es ist ein Referentenentwurf; Stichtag, Definitionen und Übergangsregeln können sich bis zur Verkündung noch verschieben – in beide Richtungen.
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