In Nordrhein-Westfalen überprüfen Steuerfahnder derzeit rund 7.000 Influencerinnen und Influencer auf mögliche Steuerverstöße. Im Fokus stehen insbesondere nicht erklärte Einnahmen aus Kooperationen, Werbedeals, Affiliate-Links sowie Sachzuwendungen (z. B. kostenlose Produkte oder Reisen). Die Finanzverwaltung wertet dabei umfangreiche Daten aus – unter anderem aus Social-Media-Plattformen und internationalen Kontrollmitteilungen.
Gerade im Influencer-Bereich bestehen häufig Unsicherheiten bei folgenden Themen:
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Einkommensteuer: Erfassung sämtlicher Einnahmen, auch bei Sachleistungen (geldwerter Vorteil).
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Umsatzsteuer: Prüfung der Unternehmereigenschaft, Anwendung der Kleinunternehmerregelung, Reverse-Charge bei ausländischen Plattformen.
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Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit.
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Betriebsausgaben: Abzugsfähigkeit von Technik, Reisen, Kleidung oder Fahrzeugen.
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Internationales Steuerrecht: Besteuerung bei Kooperationen mit ausländischen Unternehmen.
Für Influencer, Content Creator und digitale Unternehmer bedeutet das: Eine saubere steuerliche Strukturierung und laufende Buchhaltung sind unerlässlich. Spätestens bei größeren Umsätzen oder internationalen Kooperationen steigt das Risiko steuerlicher Fehlbeurteilungen erheblich.
Wenn Sie im Bereich Social Media unternehmerisch tätig sind oder prüfen möchten, ob Ihre bisherige steuerliche Behandlung korrekt erfolgt ist, unterstützen wir Sie gerne – sowohl bei der laufenden steuerlichen Betreuung als auch im Fall einer steuerlichen Prüfung.
Sofern Sie Unterstützung brauchen, sprechen Sie uns gerne an.
