Büsingen am Hochrhein: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Zoll einfach erklärt
28.01.2026
Steuerliche Besonderheiten in Büsingen am Hochrhein
Büsingen am Hochrhein ist steuerlich ein Sonderfall in Deutschland. Die Gemeinde gehört politisch zur Bundesrepublik Deutschland, ist jedoch zoll- und umsatzsteuerlich der Schweiz zugeordnet. Diese besondere Konstellation beruht auf einem deutsch-schweizerischen Staatsvertrag aus dem Jahr 1967 und wirkt sich bis heute unmittelbar auf Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Zoll aus.
Für Privatpersonen und Unternehmen ergeben sich daraus abweichende steuerliche Regeln, die sich deutlich von denen im übrigen Deutschland unterscheiden.
Büsingen ist keine klassische Steueroase, sondern ein historisch gewachsenes Sonderkonstrukt mit komplexen steuerlichen Folgen.

Abb. erstellt mit ChatGPT 5.2
Einkommensteuer in Büsingen am Hochrhein
Gilt in Büsingen deutsches Einkommensteuerrecht?
Ja. In Büsingen gilt vollständig deutsches Einkommensteuerrecht.
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass Schweizer Steuern zur Anwendung kommen. Das ist falsch.
Wer seinen Hauptwohnsitz in Büsingen hat, ist:
-
unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland und
-
grds. zur Abgabe einer deutschen Einkommensteuererklärung verpflichtet.
-
dies gilt unabhängig davon, ob das Einkommen in Euro oder Schweizer Franken erzielt wird.
Schweizer Einkommen – deutsches Steuerproblem
Ein Großteil der Einwohner von Büsingen arbeitet in der Schweiz und erzielt Einkommen in CHF. Durch die Umrechnung in Euro und die deutsche Steuerprogression kann die Steuerbelastung erheblich steigen. Gleichzeitig liegen die Lebenshaltungskosten in Büsingen auf Schweizer Niveau.
Der Büsinger Freibetrag
Zur Abmilderung dieser strukturellen Nachteile existiert eine Billigkeitsregelung des Bundesfinanzministeriums, der sogenannte Büsinger Freibetrag.
Der Freibetrag beträgt:
-
30 % des zu versteuernden Einkommens, begrenzt auf
-
15.338 € bei Ledigen
-
30.675 € bei Zusammenveranlagung
-
-
je Kind: Erhöhung der Bemessungsgrundlage um 7.670 €
Der Freibetrag muss aktiv geltend gemacht werden und setzt den nachgewiesenen Hauptwohnsitz in Büsingen voraus.
Für wen ist Büsingen einkommensteuerlich sinnvoll?
Steuerlich vorteilhaft kann Büsingen sein für:
-
Rentner mit geringer Progression
-
Familien mit mehreren Kindern
-
Personen mit moderaten Einkommen
-
Einkünfte aus Vermögen
Umsatzsteuer in Büsingen: Schweizer Mehrwertsteuer statt deutsche Umsatzsteuer
Gehört Büsingen zum deutschen Umsatzsteuergebiet?
Nein. Büsingen gehört nicht zum EU-Umsatzsteuergebiet, sondern vollständig zum schweizerischen Mehrwertsteuersystem.
Das bedeutet:
-
kein deutsches Umsatzsteuergesetz
-
keine EU-Mehrwertsteuerrichtlinie
-
ausschließlich Schweizer Mehrwertsteuerrecht
Aktuelle Schweizer Mehrwertsteuersätze
-
Normalsatz: 8,1 %
-
Reduzierter Satz: 2,6 %
-
Beherbergung: 3,8 %
Die Mehrwertsteuer ist an die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern abzuführen.
Folgen für Unternehmen in Büsingen
Unternehmer in Büsingen müssen regelmäßig:
-
eine Schweizer MWST-Registrierung vornehmen
-
Schweizer Rechnungsanforderungen erfüllen
-
Schweizer Vorsteuerregeln beachten
-
MWST-Abrechnungen in der Schweiz einreichen
Lieferungen nach Deutschland gelten umsatzsteuerlich als Ausfuhren.
Zollrecht in Büsingen am Hochrhein
Gehört Büsingen zum Schweizer Zollgebiet?
Ja. Büsingen ist Teil des schweizerischen Zollgebiets.
Das hat folgende Konsequenzen:
-
Einkäufe in Deutschland gelten als Einfuhr in die Schweiz
-
Freigrenzen sind zu beachten
-
bei Überschreitung fallen Zoll und Schweizer Mehrwertsteuer an
Gerade im Onlinehandel, bei Warenlagern oder grenzüberschreitenden Lieferketten entstehen hier häufig Fehler mit Nachversteuerungen.
Vorteile und Nachteile der steuerlichen Sonderstellung
Vorteile
-
niedrigerer Mehrwertsteuersatz als in Deutschland
-
keine deutsche Umsatzsteuer
-
steuerlicher Ausgleich bei der Einkommensteuer
Nachteile
-
hohes Maß an steuerlicher Komplexität
-
zusätzlicher Verwaltungsaufwand
-
parallele Systeme für Deutschland und Schweiz
-
erhöhte Fehler- und Haftungsrisiken
Fazit: Büsingen ist kein Steuerparadies, sondern ein Sonderfall
Büsingen am Hochrhein ist steuerlich einzigartig in Deutschland. Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Zoll folgen unterschiedlichen nationalen Systemen. Steuerliche Vorteile sind nur in klar definierten Einzelfällen möglich. Weitere Informationen zu der steuerlichen Situation in Büsingen finden Sie auf der Gemeindeseite.
Für Privatpersonen und Unternehmen gilt:
Ohne fundierte steuerliche Beratung sind Fehlentscheidungen vorprogrammiert.
Gerne beraten wir Sie in dieser Angelegenheit.
Weitere News:
01.12.2025: Steuertermine 1. Quartal 2026
12.09.2025: Steuertermine 4. Quartal 2025
14.05.2025: ⚠️ Warnung vor gefälschten E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)
15.04.2025: Geldwäscheprävention im Fokus: Die Auswirkungen des Koalitionsvertrags auf Verpflichtete
Alle News anzeigen
