Kassennachschau – was steckt dahinter?
08.12.2025
Viele Unternehmen mit Bareinnahmen stellen sich die Frage, wie eine Kassennachschau abläuft und welche Befugnisse der Prüfer besitzt.
Nachfolgend haben wir in der Bildergalerie für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Wichtige Hinweise zur Kassennachschau
- Sie sind nicht verpflichtet, dem Prüfer einen separaten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.
- Der Prüfer hat grundsätzlich lediglich Einsichtsrechte. Eine Beschlagnahme von Unterlagen oder Bargeld ist im Rahmen der Kassennachschau nicht zulässig.
- Seien Sie wachsam gegenüber möglichen Betrugsversuchen. Bestehen Zweifel an der Legitimation des Prüfers, empfehlen wir, Ihren Steuerberater zu kontaktieren oder sich direkt beim zuständigen Finanzamt (Innendienst) zu vergewissern.
- Der Prüfer wird zu keinem Zeitpunkt Bargeld selbst in die Hand nehmen.
- Etwaige Kassensturz- oder Auszählungshandlungen erfolgen ausschließlich durch Sie bzw. Ihr Personal unter Aufsicht des Prüfers
Eine ordnungsgemäße Kassenführung sowie eine aktuelle und vollständige Verfahrensdokumentation bilden die beste Grundlage, um einer Kassennachschau gelassen zu begegnen. Wer gut vorbereitet ist, hat in der Regel keine negativen Folgen zu befürchten.
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