Kassensysteme im Fokus der Finanzämter

23.09.2025

Bis zum 31.07.2025 waren elektronische Kassensysteme beim Finanzamt zu melden. Für Unternehmen mit Bareinnahmen bedeutet dies: Die Finanzverwaltung verfügt nun über deutlich mehr Informationen und wird Kassensysteme sowie Kassenführungen künftig noch intensiver prüfen.

Die bereits im Jahr 2018 eingeführte Kassennachschau, die während der Corona-Pandemie nur eingeschränkt zum Einsatz kam, wird aktuell spürbar ausgeweitet:

  • Prüferinnen und Prüfer werden gezielt im Bereich Kassenführung und Datenanalyse fortgebildet.

  • Die Anzahl der Kassennachschauen soll in den kommenden Jahren deutlich steigen. Bereits derzeit begleiten wir mehrere Kassennachschauen für unsere Mandanten.

  • Bargeldintensive Betriebe stehen dabei besonders im Fokus der Finanzverwaltung.

Unsere Frage an Sie:
Sind Ihre Kassensysteme und internen Abläufe tatsächlich auf eine Kassennachschau vorbereitet?

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre technischen Systeme, organisatorischen Prozesse und Dokumentationen rechtssicher aufzustellen, damit eine Kassennachschau für Sie keine unangenehme Überraschung wird.



News: Kassensysteme im Fokus der Finanzämter (23.09.2025)

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