Geldwäscheprävention im Fokus: Die Auswirkungen des Koalitionsvertrags auf Verpflichtete
15.04.2025
Mit dem aktuellen Koalitionsvertrag verfolgt die Bundesregierung eine Neuausrichtung ihrer Strategie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität. Im Mittelpunkt steht die Bündelung bestehender Zuständigkeiten, etwa bei Zoll und BKA. Die angekündigten Reformen zielen auf strengere Anforderungen für Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG), insbesondere bei der Identifikation wirtschaftlich Berechtigter. Zudem soll das Transparenzregister gestärkt und stärker in die Prüfprozesse einbezogen werden.
Wegfall der Möglichkeit zur Benennung fiktiver wirtschaftlich Berechtigter
Die bisher mögliche Benennung sogenannter „fiktiver wirtschaftlich Berechtigter“ – etwa von Geschäftsführern, wenn keine natürliche Person mit ausreichender Kontrolle ermittelt werden konnte – wird im Koalitionsvertrag nicht mehr erwähnt. Damit zeichnet sich ab, dass künftig strengere Anforderungen an die Identifikation tatsächlicher wirtschaftlich Berechtigter gelten.
Neue Anforderungen bei unklarem wirtschaftlich Berechtigten
Rechtsgeschäfte juristischer Personen über 10.000 Euro netto dürfen künftig nur erfolgen, wenn die wirtschaftlich Berechtigten eindeutig benannt sind. Kann ein wirtschaftlich Berechtigter nicht eindeutig identifiziert werden, dürfen Verpflichtete ab einem Betrag von 10.000 Euro keine neue Geschäftsbeziehung eingehen oder eine bestehende fortführen.
Diese Vorgabe erhöht den Druck auf eine vollständige Offenlegung von Eigentümerstrukturen und beeinflusst direkt die Handlungsfähigkeit juristischer Personen, so dürfen z.B.
- Kreditinstitute keine Konten eröffnen oder Beziehungen fortführen, wenn der wirtschaftlich Berechtigte nicht eindeutig festgestellt wurde
- Steuerberater müssen ggf. Vertretungs- und Gestaltungsleistungen verweigern, wenn keine klaren Angaben zu dem wirtschaftlich Berechtigten vorliegen.
Der Koalitionsvertrag stellt somit klar: Transparenz über Eigentumsverhältnisse ist Voraussetzung für wirksame Geldwäscheprävention.
Fazit: Kein Umbruch, aber tiefgreifende Anpassungen
Die Bundesregierung setzt weniger auf neue Strukturen, sondern auf die Verschärfung bestehender Regeln und bessere Vernetzung. Für Verpflichtete bedeutet dies höhere Sorgfalts- und Dokumentationspflichten, neue Prüfmechanismen und ein wachsendes Maß an internationalem Erwartungsdruck. Wer sich frühzeitig vorbereitet, kann nicht nur regulatorische Risiken vermeiden, sondern langfristig auch Vertrauen und Marktchancen sichern.
Falls Sie Fragen haben, wir beraten Sie gerne.
Von Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax)
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