Datenschutz: EU-Vertreter und Datenschutzbeauftragter

26.11.2021

Viele Unternehmen außerhalb der EU bieten Ihre Waren und Dienstleistungen an Kunden in der EU an ohne hier eine Niederlassung zu haben und sich ausreichend mit dem Thema des europäischen Datenschutzes auseinander zu setzen. Hier bietet die GTK Data GmbH rechtliche Beratung und übernimmt die Vertretung gegenüber den Behörden.

Was ist ein bevollmächtigter EU-Vertreter?

GTK Data übernimmt die gesamte Kommunikation mit den EU-Datenschutzbehörden (EDPA) und den betroffenen Personen in der EU. Wir bewahren Ihre Aufzeichnungen über die Verarbeitungstätigkeiten in den Akten auf und werden uns regelmäßig bei Ihnen melden, um sie zu aktualisieren.

Gemäß Artikel 27 der Datenschutz-Grundverordnung muss Ihr EU-Beauftragter in einem Land der EU ansässig sein, in dem Ihr Unternehmen personenbezogene Daten verarbeitet oder in dem die betroffenen Personen, deren Daten Sie verarbeiten, leben oder sich aufhalten.

Wann brauchen Sie einen bevollmächtigten EU-Vertreter?

Sie benötigen möglicherweise einen bevollmächtigten EU-Vertreter, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen für Kunden in der EU anbieten. Wir bieten Ihnen eine kostenlose rechtliche Prüfung in einem persönlichen Gespräch an - durchgeführt von einem zertifizierten Datenspezialisten.

Sie gehen unseren Fragebogen in einem Telefonat mit einem zertifizierten Datenspezialisten durch.

Wenn Sie eine E-Mail-Kommunikation bevorzugen, senden Sie Ihre Anfrage bitte hier.

Benötigen Sie einen autorisierten EU-Vertreter?

Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist, gibt es 3 Fragen:

  • Bieten Sie Waren für Kunden in der EU an?
  • Bieten Sie Dienstleistungen für Kunden in der EU an?
  • Beobachten Sie das Verhalten von Menschen in der EU?

Wenn Sie eine der Fragen mit JA beantworten und keine Niederlassung in Europa haben, müssen Sie einen bevollmächtigten EU-Beauftragten benennen.

Diese Verpflichtung gilt für für die Datenverarbeitung Verantwortliche und für Datenverarbeiter.

Es gelten sehr begrenzte Ausnahmen:

Es muss kein EU-Beauftragter benannt werden, wenn die Verarbeitung gelegentlich erfolgt, nicht in großem Umfang besondere Datenkategorien (Art. 9 DSGVO) oder die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen und Straftaten (Art. 10 DSGVO) umfasst und aufgrund der Art, des Kontextes, des Umfangs und der Zwecke der Verarbeitung wahrscheinlich kein besonderes Risiko darstellen wird. Diese Bedingungen müssen kumulativ gelten. Öffentliche Behörden oder Einrichtungen müssen auch keinen EU-Beauftragten benennen.

Wer ist GTK Data?

GTK Data GmbH ist Ihr Spezialist für EU-Vertretungsdienste für britische und alle Nicht-EU-Unternehmen.

Wir sind zertifizierte Datenschutzbeauftragte mit Qualifikationen als Rechtsanwälte in Deutschland, Solicitors in England und Wales und Zertifizierungen durch den Technischen Überwachungsverein (TÜV) und die IHK Akademie Koblenz.

Wir bieten Vertretungsdienste für alle Nicht-EU-Unternehmen in der EU (und im Vereinigten Königreich), für EU-Unternehmen, um eine Vertretung im Vereinigten Königreich zu haben, und für britische Unternehmen, um eine Vertretung in der EU zu haben.

Die GDPR hat Öffnungsklauseln und verschiedene Sprachen, die von Land zu Land unterschiedlich sind.

GTK Data wird Ihnen helfen, mit den Herausforderungen dieser rechtlichen und sprachlichen Situation Schritt zu halten.

Wir kommunizieren mit Ihnen auf Englisch und mit den EU-Ländern in der jeweiligen Amtssprache.

www.gtk-data.com




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