Verlängerung der Steuererklärungsfrist 2019
16.02.2021
Der Bundesrat hat am 12.02.2021 dem Gesetz zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 zugestimmt.
Die Abgabefrist für Steuererklärungen des Jahres 2019 verlängert sich somit auf den 31.08.2021 (regulär 28.02.2021) soweit Sie steuerlich beraten sind.
Die Verzinsung von Steuernachzahlungen des Jahres 2019 beginnt statt am 01.04.2021 nunmehr am 01.10.2021.
Weitere News:
07.03.2023: Neue Regelungen zur Meldepflicht für digitale Plattformen
16.02.2023: Transparenzregisterpflicht für Unternehmer, Geschäftsführer und sonstige Verpflichtete
12.02.2023: Strafverfahren wegen Hinterziehung von Grundsteuer
Alle News anzeigen