Rückzahlung Soforthilfe NRW freiwillig noch in diesem Jahr möglich
03.12.2020
Die Abrechnung der Soforthilfe soll im Frühjahr 2021 erfolgen, für eine mögliche Rückzahlung besteht bis zum Herbst 2021 Zeit.
Viele Soforthilfe-Empfängerinnen und -Empfänger äußerten jedoch auch den Wunsch, bald abzurechnen, um die Rückzahlung noch in diesem Jahr verbuchen und steuerlich geltend machen zu können.
Für eine Rückmeldung muss anhand der Buchhaltung der tatsächliche Liquiditätsengpass ermittelt werden.
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Weitere News:
15.04.2025: Geldwäscheprävention im Fokus: Die Auswirkungen des Koalitionsvertrags auf Verpflichtete
05.04.2025: Rente aus Deutschland – Wohnsitz in der Türkei: Steuerpflicht im Blick behalten
21.03.2025: BFH-Urteil: Remittance Basis in Großbritannien und die Anwendung des § 2 AStG
Alle News anzeigen