Kabinett beschließt Erhöhung des Mindestlohnes
28.10.2020
Demnach wird die Lohnuntergrenze in vier Schritten steigen.
Die erste Anhebung erfolgt zum 01. Januar 2021 von derzeit 9,35 Euro zunächst um 15 Cent, auf 9,50 Euro.
Zum 1. Juli 2021 steigt der Mindestlohn um weitere 10 Cent auf 9,60 Euro.
Zum 1. Januar 2022 wird er auf 9,82 Euro und für das zweite Halbjahr 2022 auf 10,45 Euro angehoben.
Weitere News:
02.06.2022: Informationsveranstaltung StaRUG Krisenfrüherkennung 08.06.2022 - jetzt anmelden
29.05.2022: Neu: aktuelle Videos zur Besteuerung von Kryptowährungen
09.05.2022: Steuer-News Mai 2022
28.04.2022: Neuer Sachstand: BMF-Schreiben zu Kryptowährungen und 10 Jahres Frist
01.04.2022: neues Video zur Besteuerung von Kryptowährungen - Cointracking
Alle News anzeigen