Ko­ali­ti­ons­aus­schuss be­schließt Kon­junk­tur­pa­ket

04.06.2020

Um Familien, Unternehmen und Kommunen darin zu unterstützen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser zu bewältigen, will die Bundesregierung ein umfassendes Konjunkturpaket auf den Weg bringen. Der Koalitionsausschuss hat sich dafür auf Eckpunkte verständigt. Mit dem Konjunkturpaket sollen auch private und öffentliche Investitionen angeschoben und die technologische Modernisierung befördert werden.

Kernpunkte:

  • Senkung des Umsatzsteuersatzes von 19% auf 16% bzw. 7% auf 5% vom 01.07.-31.12.2020
  • Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags auf 5 Mio (bzw. 10 Mio bei Zusammenveranlagung)
  • Bildung einer Corona Rücklage in 2019 möglich (Auflösung bis spätestens 31.12.2022)
  • Wiedereinführung einer degressiven Abschreibung von 25% in den Jahren 2020 und 2021
  • Einführung eines Optionsmodells zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften
  • Erlass von Regelungen zum Kurzarbeitergeld ab dem 01.01.2021
  • Einführung eines Programms für Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen für die Monate Juni bis August soweit Corona-bedingt die Umsätze im April und Mai 2020 um mindestens 60% gegenüber dem Vorjahr rückläufig waren und dies in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50% andauert. Ende der Antragsfrist ist der 31.08.2020
  • Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung wird bis zum 30.09.2020 verlängert
  • Kinderbonus von 300,00 EUR pro Kind (Berücksichtigung im Rahmen der Günstigerprüfung beim Kinderfreibetrag)
  • Erhöhung des Freibetrags für Alleinerziehende in den Jahren 2020 und 2021 vom 1.908 EUR auf 4.000,00 EUR
  • Prämie i.H.v. 2.000,00 EUR für kleine und mittelständische Unternehmen die ihr Ausbildungsplatzangebot im Jahr 2020 im Vergleich zu den letzten 3 Jahren nicht verringern. Bei Erhöhung des Angebots sogar 3.000,00 EUR
  • Änderungen bei der Kfz-Steuer für Neuzulassungen ab 01.01.2021 (stärker nach CO² Emission ausgerichtet). Verlängerung der zehnjährigen Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2030
  • Umweltprämie für E-Fahrzeuge steigt auf 6.000,00 EUR (bis 31.12.2021)

Hier finden Sie den vollständigen Entwurf des Konjunkturpakets.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen




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