Update NRW Soforthilfe - Lebenshaltungskosten finden Berücksichtigung
13.05.2020
#Freiberufler und #Soloselbstständige, die im März oder April Soforthilfe beantragt haben, können 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten geltend machen. Nach der Absage des Bundes stellt #NRW hierfür eigene Landesmittel bereit.
▶️ Aktuelle Pressemitteilung: https://
#Corona #NRWkanndas

Weitere News:
15.04.2025: Geldwäscheprävention im Fokus: Die Auswirkungen des Koalitionsvertrags auf Verpflichtete
05.04.2025: Rente aus Deutschland – Wohnsitz in der Türkei: Steuerpflicht im Blick behalten
21.03.2025: BFH-Urteil: Remittance Basis in Großbritannien und die Anwendung des § 2 AStG
Alle News anzeigen