Weihnachtsfrieden der Finanzämter in NRW
17.12.2019
Wie jedes Jahr werden die Finanzämter in NRW in der Zeit vom 17. bis 31. Dezember auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen verzichten. Andere Bundesländer haben ähnliche Regelungen beschlossen.
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