Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) - Übergangsfrist bis 30.09.2020
26.09.2019
Mit einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene hat sich die Finanzverwaltung nun auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung bis 30. September 2020 für die Einführung einer TSE für elektronische Kassensysteme verständigt.
Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Weitere News:
24.03.2023: Steuertermine 2. Quartal 2023
07.03.2023: Neue Regelungen zur Meldepflicht für digitale Plattformen
16.02.2023: Transparenzregisterpflicht für Unternehmer, Geschäftsführer und sonstige Verpflichtete
12.02.2023: Strafverfahren wegen Hinterziehung von Grundsteuer
Alle News anzeigen