Betriebsprüfung - Dürfen nach Abschluss einer tatsächlichen Verständigung weitere Hinzuschätzungen erfolgen?
30.07.2019
Fachbeitrag · Betriebsprüfung von Diplom Finanzwirt Michael Valder, Steuerberater
Praxis Steuerstrafrecht - IWW Institut, PStR 19
| In der Praxis enden Betriebsprüfungen oft mit dem Abschluss tatsächlicher Verständigungen, soweit der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann. Mit Entscheidung vom 16.5.19 hat das FG Münster klargestellt, in welchem Umfang weitere Feststellungen nach Abschluss einer tatsächlichen Verständigung berücksichtigt werden können. |
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