„Zuhause im Glück“ – Renovierungsleistungen sind einkommensteuerpflichtig
02.05.2019
Dies hat das Finanzgericht Köln mit am 02.05.2019 veröffentlichten Urteil vom 28.02.2019 entschieden.

Weitere News:
16.02.2026: NRW nimmt 7.000 Influencer ins Visier
28.01.2026: Büsingen am Hochrhein: Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Zoll einfach erklärt
08.12.2025: Kassennachschau – was steckt dahinter?
01.12.2025: Steuertermine 1. Quartal 2026
Alle News anzeigen
