Ende der Aufbewahrungsfristen für Unterlagen - 01.01.2019 -

07.01.2019

Folgende Unterlagen können ab 01.01.2019 vernichtet werden, wenn der letzte Eintrag im Jahr 2009 erfolgt ist.

 

10 Jahre aufzubewahren sind Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte,

Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Belege für Buchungen in den zu führenden Büchern

(Buchungsbelege) sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen

Organisationsunterlagen.

 

6 Jahre aufzubewahren sind empfangene Handelsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das

Handelsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Eröffnungsbilanz oder der Jahresabschluss festgestellt,

der Konzernabschluss aufgestellt, der Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der

Buchungsbeleg entstanden ist.

 




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